Familienrecht

Unsere Kanzlei vertritt Sie auch auf dem Gebiet des Familienrechts:

  • Beratung bei Eingehung und Aufhebung von Ehen oder Lebenspartnerschaften
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Vertretung bei Scheidungen
  • Vertretung bei Unterhaltsangelegenheiten und Sorgerechtsstreit
  • Klärung von Vaterschaftsfragen
  • Vertretung gegenüber den Vormundschaftsgerichten im Zusammenhang mit Betreuungen
  • Wir helfen Ihnen beim Abfassen und Durchsetzen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten vor den Familien- und Vormundschaftsgerichten.


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